Baumschutz in Türkenfeld

– Positionierung des Gemeinderats in Bezug auf öffentliche Bäume und Sträucher

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 11. Nov. 2020 wurde ein Positionspapier der grünen Gemeinderätin und Referentin für Natur & Umwelt Irmgard Meißner vorgestellt und ein Beschlussvorschlag für den Umgang mit den Bäumen auf gemeindeeigenem Grund unterbreitet.

Positionspapier: Bedeutung von Bäumen

Bäume leisten durch ihre CO2-Speicherung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Durch ihre Verdunstungsleistung und Beschattung beeinflussen sie das örtliche Klima. Das Wurzelwerk erfüllt eine wichtige Aufgabe bei der Erhaltung des Bodens. Außerdem bietet ein Baum vielen Tieren Lebensraum und Nahrung und ist deshalb wichtig für die Erhaltung der Artenvielfalt.

Deshalb sollte die Gemeinde Türkenfeld Bäume auf öffentlichem Grund nicht leichtfertig entfernen.

Mögliche Richtlinien für den Umgang mit Anträgen auf die Beseitigung von Bäumen auf öffentlichem Grund:

  • Laut eines Urteils des BGH sind weder Beschattung noch Laubwurf, noch andere Immissionen (z.B. Pollen, Früchte, Samen) durch einen Baum, ein Grund, ihn zu fällen. (Urteil vom 20. September 2019 – V ZR 218/18)
  • Mögliche Gründe für eine Fällung könnten sein: Verkehrssicherheit, Gefährdung durch den Baum bei mangelnder Standfestigkeit, evtl. Bauvorhaben
  • Wird ein Baum auf öffentlichem Grund entfernt, muss eine Ersatzpflanzung erfolgen. Eine mögliche Richtlinie dafür könnte sein wie in Brandenburg. Hier gilt: Je angefangenen 40 cm Stammumfang in 1 m Höhe des gefällten muss ein Baum mit 18 bis 25 cm Stammumfang gepflanzt werden. Dies sollte in und um Türkenfeld erfolgen. Aber selbst unter diesen Vorgaben muss man sich bewusst sein, dass es ca. 20 Jahre dauert, bis die Ersatzpflanzen die Klimaleistung des gefällten Baumes ersetzen.
  • Man könnte in Türkenfeld über die Gruppe Klimaaktiv oder über die Nachbarschaftshilfe versuchen, „Laubpatenschaften“ zu initiieren, die beim Entfernen des Laubes helfen, wenn die Grundstückbesitzer das z.B. aus Altersgründen nicht selber können.

Die Gemeindeverwaltung hat hierauf aufbauend einen Beschlussvorschlag formuliert, der die einzelnen Belange aufgreift. Der Beschlussvorschlag teilt sich in vier Kernaussagen:

  1. Der Gemeinderat beschließt, dass auf gemeindeeigenem Grund gepflanzte Bäume innerorts wo immer möglich erhalten werden sollen.
  2. Der Gemeinderat erkennt dabei berechtigte Anlieger-Interessen an und beschließt, durch einen konsequenten Baumschnitt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einen Beitrag zum Interessensausgleich zu leisten.
  3. Entfernt werden „öffentliche“ Bäume nur dann, wenn eine Gefährdung der Verkehrssicherheit nachgewiesen ist oder konkrete bauliche Schäden (z. B. durch das Heben von Fundamenten, …) zu Tage treten.
  4. Gleichzeitig soll bei Neupflanzungen von Bäumen im urbanen Gebiet darauf geachtet werden, dass bei der Wahl der Baum-Art eine Verträglichkeit gegeben ist.

Marianne Gallen


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Ein Kommentar

  1. Interessant dieser Gemeinderatsbeschluss: Bei den Bäumen zumindest in der Beurer Straße und der Burgbachstraße (vielleicht auch noch woanders) wurden bis in mehr als 2 Meter Höhe alle Äste abgeschnitten. Am Gollenberg wurden die schönen Büsche am Weg entfernt. An der Schule wurden am Beet beim Aufzug sämtliche Büsche und Bäume entfernt. Nicht einmal der Schulleiter wurde vorher informiert.