Mitglieder unseres Ortsverbands haben das beigefügte Positionspapier zum Thema „Erneuerbare Energien“ erarbeitet und eine Mehrheit der Mitglieder des Kreisverbands FFB hat für dieses Papier gestimmt.
Das Papier wurde an das BMWK gesandt und positiv beantwortet: „Sie dürfen sich sicher sein, dass Ihr Positionspapier und die darin enthaltenen Anregungen nicht unbeachtet geblieben sind! Sie werden Teil unseres Diskussionsprozesses und Berücksichtigung finden.“
Zusätzlich ging das Papier an unsere Abgeordneten im Deutschen Bundestag, Ausschuss für Klimaschutz und Energie.
Wortlaut des Positionspapiers:
Forderungen des KV Fürstenfeldbruck zur Umsetzung von dringenden Maßnahmen im „Osterpaket“ der Bundesregierung
Gerade findet ein brutaler Angriffskrieg unseres Hauptlieferanten von Gas und Öl Russland gegen die Ukraine statt. Es rächt sich bitter, dass die Vorgängerregierungen Merkel/Altmaier zwar viel über die Energiewende gesprochen und versprochen haben, in der Realität aber den Ausbau massiv gedeckelt hatten.
Bündnis90/DIE GRÜNEN hat diese Versäumnisse immer moniert. Von unserer Parteiführung erwarten wir deshalb, dass sie ihren Einfluss in der Bundesregierung nutzt, damit die entscheidenden Stellschrauben für einen erfolgreichen und schnellen Umstieg auf Erneuerbare Energien nicht nur angekündigt, sondern auch schnell und zielorientiert justiert werden. Die Zeit drängt nicht nur bezüglich der Abhängigkeit von Putin oder den Herrschern arabischer Autokratien, sondern vor allem wegen der Erderhitzung und ihren unabsehbaren Folgen für künftige Generationen.
Hier unsere wichtigsten Forderungen zur Umsetzung in dem von Robert Habeck genannten Osterpaket:
- Aufhebung der Flächenbeschränkungen nach EEG für PV-Freilandanlagen, unter anderem um auch in den Gebieten bauen zu können, in denen die Stromnetze aktuell noch aufnahmefähig sind, die aber heute nach dem EEG ausgeschlossen sind. Ein rascher und effizienter Ausbau der Erzeugung von PV-Strom kann nur durch Freilandanlagen erfolgen.
- Beschleunigter Ausbau der regionalen Stromnetze, damit die Netze leistungsfähig genug werden, um die heute und in Zukunft produzierten Strommengen aufnehmen und durchleiten zu können. Die Finanzierung des Netzausbaus darf nicht über Stromkunden finanziert werden, sondern muss z.B. über „Sondervermögen Stromnetze“ erfolgen, um weitere Strompreissteigerungen zu vermeiden.
- Massiver Ausbau von steuerbaren und der Netzstabilität dienlichen Batteriespeichern als Kurzzeitspeicher.
- Ausbau der Energiespeicherung durch Produktion von Wasserstoff sowie Beseitigung von administrativen Hürden und regulatorischen Vorgaben im Zusammenhang mit Ausbau und Nutzung der Speichertechniken.
- Sinnvoll gestaltete Einspeisevergütungen für PV-Dachanlagen, die einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen, anstatt einer solaren Baupflicht.
- Radikale Entbürokratisierung und Abschaffung von überzogenen regulatorischen Vorgaben bei erneuerbaren Energien.
- Verbesserung der Rahmenbedingungen auf verschiedenen Ebenen wie dem Planungs-, Bau, Genehmigungs-, Natur- und Artenschutzrecht im „Tesla-Tempo“ (R. Habeck) mit weitgehendem Vorrang für Erneuerbare Energien bei der Schutzgüterabwägung.
- Abbau der Hemmnisse beim Ausbau der Windkraft an Land
- Beschleunigung und Aktualisierung der Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Einschränkungen des Verbandsklagerechts.
- Keine neuen kostensteigernden und bürokratischen Sonderregelungen z.B. für AGRI-PV Anlagen.
- Sofortige Anschlusslösung für alle nach 20 Jahren aus dem EEG fallenden PV-, Wind- und Biogasanlagen, um Planungssicherheit zu schaffen.