Bundesverfassungsgericht-Energiewende-Türkenfeld

Ein richtungsweisender neuer Dreiklang

Im April dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz des Bundes einkassiert und der Politik zur Aufgabe gemacht, konkrete Ziele über das Jahr 2030 hinaus festzuschreiben. Schon ein paar Wochen später wird nun gesetzlich anvisiert, dass Deutschland bis 2030 eine Minderung von 65% der CO2-Emissionen erzielen und bis 2045 klimaneutral werden soll.

Das sind schön formulierte Ziele, zumal vor einer anstehenden Bundestagswahl. Bei den konkreten Maßnahmen dazu sieht es von politischer Seite aber derzeit noch dürftig aus.

Welche Maßnahmen müssen denn nun dafür deutschlandweit realisiert werden?

Verschiedene Fachgremien haben zu diesem Thema in der Vergangenheit Studien und Papiere wie am Fließband produziert. Wie auch die SZ am 8. Mai 2021 berichtete, gehen Schätzungen des Thinktanks Agora Energiewende davon aus, dass bis 2030 Windparks in Nord- und Ostsee ihre Leistung von derzeit rund 9 Gigawatt auf 25 Gigawatt erhöhen müssten. An Land müssten sich Windräder mit einer Gesamtleistung von 80 Gigawatt drehen – statt bisher 55. Derzeit sind dafür 28000 Windräder an Land installiert. Natürlich abhängig von der konkreten Größe und Leistung der jeweiligen neuen Windräder muss man damit rechnen, dass etwa 1200 Windräder pro Jahr bis 2030 neu errichtet werden müssten. Dass dabei auch besonders hinsichtlich des Arten- und Naturschutzes erhebliche Konflikte gelöst werden müssen, liegt auf der Hand.

Doch auch ein derartiger Boost für die Windenergie müsste auf der Erzeugungsseite mit einem weiteren deutlichen Ausbau der Leistung der Solarstromanlagen ergänzt werden. Nur so lassen sich künftig in großem Umfang bspw. Elektroautos, Wärmepumpen und industrielle Fertigungen mit dem benötigten regenerativen Strom betreiben.

Wie sieht die Situation beim elektrischen Strom nun in Türkenfeld konkret aus?

Hierzu ein paar Eckdaten: die Strombezugsmenge aus dem Stadtwerke-FFB-Netz hat nach Auskunft der Stadtwerke für das Gemeindegebiet im Jahr 2019 etwa 8,4 Mio. kWh betragen. Im gleichen Jahr sind über Türkenfelder-Photovoltaik-Anlagen rund 5,7 Mio. kWh ins öffentliche Stromversorgungsnetz eingespeist worden. Da die Solarstromerzeugung überwiegend im Sommerhalbjahr erfolgt, stimmt das Solarstromangebot nur sehr begrenzt mit dem realen Stromverbrauch überein. Nur ein Bruchteil des Türkenfelder Strombedarfs kann so auch unmittelbar aus regional erzeugtem Solarstrom gedeckt werden. Notwendig wäre daher ein leistungsfähiger alternativer Stromlieferant gerade für das Winterhalbjahr: hierzu bietet sich am besten Strom aus Windenergie an.

Schauen wir dazu nach Mammendorf: das dortige Windrad der SW FFB hat 2019 6,7 Mio. kWh Strom erzeugt. Gerade in Wintermonaten konnten die regionalen Windräder in Mammendorf und Maisach mit hohen Windausbeuten punkten und so eine überaus sinnvolle Ergänzung zum Solarstrom liefern. Der Geschäftsführer der SW FFB Jan Hoppenstedt hat in diesem Sinne auch im Februar 2020 in einer Pressemitteilung betont: „Es zeigt sich, dass die Energiewende ohne weiteren Ausbau der Windkraft nicht realisierbar ist“.

Ein erstrebenswertes erstes Ziel für eine nachhaltige Türkenfelder Stromerzeugung erfordert also einerseits den Weiterbetrieb der schon bestehenden PV-Anlagen verbunden mit einem weiteren Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Dächern sowie 1-2 zusätzlichen PV-Freiflächenanlagen. Damit sollte meines Erachtens ein regionaler Solarstromertrag von etwa 8 bis 9 Mio. kWh im Türkenfelder Gemeindegebiet anvisiert werden. Allerdings ist das nur eine Hälfte der Medaille. Ganz wesentlich ist eine von der aktuellen Sonnenstrahlung entkoppelte alternative Stromerzeugungsart. Hier müsste Türkenfeld mindestens mit einer, besser zwei Windkraftanlagen bei einer Stromerzeugungsmenge von jeweils gut 6 Mio. kWh ausgestattet werden. Erste Vorplanungen des Landkreises aus dem Jahre 2015 sahen für Türkenfeld ein grundsätzliches Potential für Windenergienutzung im Grenzbereich zwischen Türkenfeld, Geltendorf und Moorenweis.

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird der AK Energiewende deshalb künftig auch die Vision „Windenergienutzung in Türkenfeld“ vorantreiben. Ob diese Überlegungen zu einem erfolgreichen Abschluss kommen, wird zum einen von den politischen Weichenstellungen in Berlin und München abhängen (Stichwort 10H-Regel), aber vor allem auch von der Unterstützung von uns allen vor Ort. Packen wir`s an!

Jürgen Brix
Leiter Arbeitskreis Energiewende

(erschienen im Mitteilungsblatt der Gemeinde Türkenfeld, Juni 2021)

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